Brandschutz-Schulungen

"Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz." (Zitat: "DGUV Information 2005-023")

Was passiert in Ihrem Unternehmen, wenn der Feueralarm ertönt? Wissen Ihre Mitarbeiter, was zu tun ist? Welche Maßnahmen von wem und nach welcher Priorität ergriffen werden? Wer übernimmt welche Aufgaben oder wo findet man Sicherheit? 

Im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber unterstützen wir Sie gerne bei der Unterweisung und Schulung Ihrer Mitarbeiter im Brandschutz.

Brandschutz-Unterweisung 
Die Brandschutz-Unterweisung richtet sich an alle Mitarbeiter. Die Unterweisung findet vor Ort, in Ihrem Unternehmen, statt. Grundlage ist die DGUV Information 205-001 (ehemals BGI 560). Eine Schulung dauert ca. 2 Stunden.
 
Schulungsinhalte:

  • Betrieblicher Brandschutz
  • Vorgaben der Brandschutzordnung
  • Wirkungsweise der Sicherheitseinrichtungen
  • Arten von brennbaren Stoffen/Brandklassen
  • Eignung von Löschmitteln und deren Technik
  • praktischer Einsatz mit Feuerlöschern

Brandschutzhelfer (Brandschutzschulung nach ASR A2.2)
Der Brandschutzhelfer ist eine Person im Unternehmen, die im Ernstfall bestimmte Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernimmt. Der Brandschutzhelfer wird vom Arbeitgeber benannt. Die Schulung zum Brandschutzhelfer dient dazu, diesen Aufgaben gerecht zu werden. Wir führen diese Schulung nach der DGUV Information 205-023 durch. Hierbei werden die Vorgaben der ASR A2.2 berücksichtigt. Eine Schulung dauert ca. 4 Stunden.
 
Schulungsinhalte:

  • Brandschutzhelfer/Aufgabenbeschreibung
  • Betrieblicher Brandschutz/Brandschutzordnung
  • Arten von brennbaren Stoffen/Brandklassen
  • Eignung von Löschmitteln/Verbrennungsvorgang
  • Umgang mit Feuerlöschern und deren Technik
  • Praktischer Einsatz mit Feuerlöschern
  • Wissenstest