Elektrische RWA-Anlagen
Die jeweilige Landesbauordnung schreibt für alle Gebäude vor, dass Treppenräume mit einer Rauchabzugsvorrichtung oder mit einer Öffnung zur Rauchableitung ausgerüstet sein müssen. Innenliegende Treppenräume sind vorzugsweise mit einer elektrischen Rauch- und Wärmeabzugsanlage auszustatten.
Neuanlagen
Unser Angebot umfasst Beratung, Konzipierung und Einbau dieser Anlagen. In diesem Bereich greifen wir auf jahrelange Erfahrungswerte zurück.
Sanierung
Bei der Sanierung von Altanlagen bieten wir kompetente Beratung und Planung.